Nachdem bereits Anfang März die Synode des Kirchenkreises Altenburger Land einer gemeinsamen Satzung der drei Kirchenkreise zugestimmt hat, schlossen sich Ende Mai auch die Kirchenkreise Gera und Greiz an. Die neue Satzung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
„Durch den Zusammenschluss zum gemeinsamen Kirchenkreisbund Ostthüringen soll die Eigenständigkeit der einzelnen Kirchenkreise erhalten bleiben“, betont Mirko Weisser, Präses der Synode des Altenburger Landes. Ziel ist es, die Kräfte in den Kirchenkreisen zu bündeln, ohne die gewachsenen Strukturen vor Ort aufzugeben.
Die Finanzierung des Kirchenkreisbundes wird aus Mitteln der Landeskirche, eigenen Einnahmen und den Einnahmen der Kirchenkreise bestehen. In der Satzung ist unter anderem eine gemeinsame Haushalts- und Stellenplanung für die drei Kirchenkreise sowie die Schaffung weiterer Beratungsebenen zum Austausch der Kirchenkreise geregelt. Zentrale Organe sind die Räteversammlung, in der alle Kreiskirchenräte vertreten sind und die Grundsatzentscheidungen zu Haushalt und Stellenplan verabschieden kann, sowie der Vorstand. Letzterer besteht aus den Superintendentinnen der drei Kirchenkreise, den Präsides der Synoden sowie weiteren gewählten Mitgliedern der Räteversammlung. Zusammen sind sie für die operative Leitung zuständig.
Mit dem Kirchenkreisbund Ostthüringen soll ein zukunftsfähiges Modell kirchlicher Zusammenarbeit entstehen, das Effizienz mit Vielfalt verbindet und den Herausforderungen der kommenden Jahre gemeinsam begegnen soll.
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