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Kreistagssitzung vom 30. November - Zaghaftigkeit bremst Landkreisentwicklung | Starke Heimat

Starke Heimat

Kreistagssitzung vom 30. November - Zaghaftigkeit bremst Landkreisentwicklung

Politik
01.12.2022, 15:14 Uhr
Von: Uwe Rückert, Kreistagsfraktion STARKE HEIMAT
Kreistagsfraktion STARKE HEIMAT: zur Kreistagssitzung vom 30. November 2022 - sachorientiertes Abstimmungsverhalten und fragwürdiger Beschluss; Stand: 1. Dezember 2022

Kreishaushalt 2023 beschlossen

Die sehr entscheidende, gute Nachricht ist, dass der Landkreis für das kommende Jahr einen Haushalt beschließen konnte. Dabei muss wiederum ein Löwenanteil des umfangreichen Verwaltungshaushaltes für Sozialausgaben sowie eigene Personal- und sonstige Verwaltungskosten ausgegeben werden. Investitionen, welche aus dem Vermögenshaushalt gestemmt werden, unterliegen dabei ebenso Teuerungen und oftmals nur eingeschränkt vorhandenen Angeboten, wie sie auch im Umfeld von Wirtschaft und Privathaushalten in dieser krisengeschüttelten Zeit auftreten; sind deshalb nur beschränkt und mit besonnenem Maß möglich.

Einzig die Fraktion Die Linke versuchte den Haushaltsbeschluss zu unterbinden. Nach einem langwährenden Monolog von deren Fraktionsvorsitzendem Tempel, welcher sich selbst wieder einmal die Welt zu erklären versuchte, an deren Komplexität er regelmäßig ebenso zu scheitern scheint, wie auch an seinem oft mangelnden Verständnis schon für einfachste Angelegenheiten der Kreisverwaltung, konnte er die anderen Fraktionen mit seinen Ausführungen nicht überzeugen. So wurde durch alle anderen Fraktionen zwar vereinzelte Kritik geäußert und auch die noch unbekannten Zahlungsverpflichtungen genannt, welche beispielsweise durch die anstehende Einführung von Bürgergeld eine zusätzliche Belastung der Kreisfinanzen erwarten lassen; aber die Einsicht, dass der Landkreis zur eigenen Handlungsfähigkeit einen beschlossenen Haushalt benötigt, führte ganz überwiegend zum folgerichtigen Beschluss desselben.

Subventionierung von Schulmittagessen

Ein erstmal kurios formulierter Antrag der Linksfraktion zielt auf eine Entlastung von Familien bei der Zahlung steigender Preise für Schulmittagessen. Hier fragt die Linksfraktion nach einer im Gießkannenprinzip zu verteilenden Unterstützung von einem Euro pro Kind und Schultag. Das dieser Antrag nicht durchdacht ist, das sticht sofort ins Auge. Würde es doch bedeuten, dass auch die Kinder der Eltern, welche ein sich verteuerndes Schulmittagessen noch immer leicht bezahlen können, Nutznießer dieser Förderung wären. Eine Förderung, welche auch durch Einsatz von Steuermitteln der nicht vermögenden Bürger geleistet würde. Zudem zeigt sich die Linksfraktion völlig ahnungslos, wie eine damit zu erwartende Mehrbelastung von ca. einer Million Euro (der Landrat schätzt sogar zweieinhalb Millionen Euro) überhaupt getragen werden kann. Denn wollte man ernsthaft solche Subventionierung umsetzen, dann müsste man das Geld an anderer Stelle einsparen. Dieses Einsparpotential kann bzw. will Die Linke im Kreistag jedoch selbst nicht benennen, wodurch eine fehlende Ernsthaftigkeit ihres Antrages deutlich wird.

Ärgerlich auch die nun wiederholt mangelhafte Aufmerksamkeit des Kreistagsvorsitzenden, welcher ohne Berücksichtigung noch angezeigter Wortmeldungen zum Beschluss dieses Antrages der Linksfraktion überging. Nun wird im beauftragten Sozialausschuss weiter besprochen, wie beim Schulmittagessen unterstützt werden kann. Vom Grundsatz eine lobenswerte Initiative, welche es auszuloten gilt, denn andere Bundesländer und Landkreise unterstützen Schüler und Elternhäuser beträchtlich. Doch gibt es umgekehrt das Paket „Bildung und Teilhabe“, aus dem gem. Kindergeldgesetz sowie der Sozialgesetzbücher II und XII bereits umfangreiche Unterstützung für anspruchsberechtigte Familien geleistet wird.

Kurios nun auch die Situation, dass die zurückliegend unter Landrat Rydzewski (ehem. SPD/ heute parteilos) beschlossene Subventionierung von Schulmittagessen aufgrund daraus resultierender, hoher Dauerbelastung des Kreishaushaltes unter Landrätin Sojka (Die Linke) wieder eingestellt wurde. Grund zur Beendigung dieser Subventionierung sicher auch die gestiegenen Kindergeldzahlungen und sonstigen Leistungen für betroffene Familien. Nun jedoch beantragt eben jene Linksfraktion eine Subventionierung von Schulmittagessen, aus deren Reihen zurückliegend genau diese Unterstützung mit beendet wurde. Dabei wird trotz Kenntnis über die eingeschränkte Leistungsfähigkeit des Kreishaushaltes gezielt mit den tatsächlichen Nöten der Familien argumentiert, welche unter Inflation und Teuerung spürbar leiden, aber dennoch nicht unter die Förderungswürdigkeit der Maßnahmen aus dem Paket „Bildung und Teilhabe“ fallen. Damit weist der Antrag der Linksfraktion zwar auf ein real existierendes Problem hin; ist zugleich jedoch populistisch und offenbar auch angelegt, um Landrat und Landkreisverwaltung in negatives Licht zu stellen.

ÖPNV Entwicklung ausgebremst

Erst im Sommer dieses Jahres stimmte der Kreistag mit deutlicher Mehrheit für die Weiterentwicklung/ Ertüchtigung des ÖPNV und beauftragte die THÜSAC mit Planung und Umsetzung dieses Großprojektes. Dazu sollte ein vielfach neues, dabei deutlich nutzerfreundlicheres ÖPNV Netz in drei Ausbaustufen über den Landkreis gelegt werden. Es war zudem durch die Geschäftsführung der THÜSAC wie auch durch den zuständigen Fachbereichsleiter der Landkreisverwaltung erklärt worden, in welchen Dimensionen man sich damit bewegt. So müssten weitere Mitarbeiter eingestellt, neue Fahrzeuge beschafft, eine zusätzliche Infrastruktur aufgebaut und umfangreiche Fördermittel angefragt und abgerufen werden. Insgesamt würde das Projekt den Landkreis mehrere Millionen Euro kosten; eine lohnenswerte Investition, wie es auch die Mehrheit der Kreisräte anerkannte. Nun hat die THÜSAC gem. ihrer Beauftragung das neue ÖPNV Netz vorbereitet, Investitionen getätigt und wird die erste Ausbaustufe „Nordregion“ in Betrieb nehmen.

Überraschend deshalb nun die Argumentation einiger Kreistagsmitglieder, welche plötzlich mit Verweis auf Krieg, Krise und daraus resultierenden gestiegenen Kosten die eben erst beschlossene, zukunftsweisend richtige ÖPNV Entwicklung wieder in Frage stellten. Dabei gibt es seit dem Sommer nicht eine neue Entwicklung, welche zu einer gravierenden Änderung der Situation führte; auch nicht das sich abzeichnende 49 Euro Ticket, für dessen Einführung noch Regelungsbedarf auf Seiten des Bundes besteht.

So war es die AfD Fraktion, welche einen Antrag einbrachte, mit dem die Entscheidung zur Beauftragung für Ausbaustufe 2 (Westregion) verschoben werden sollte. Und es waren durchweg Mitglieder der CDU/FDP Fraktion sowie der SPD/B90/DieGrünen Fraktion, welche diesem AfD Antrag zustimmten. Mit knapper Mehrheit setzten sich die Verhinderer durch und blockieren nunmehr ein sinnvolles Großvorhaben des Landkreises, für dessen Realisierung auch schon erhebliche Ressourcen eingesetzt sind.

Manchmal wünschte man sich, dass die oft unsinnige, weil merklich ideologisch motivierte Blockadehaltung gegen Anträge der AfD beendet würde. Gestern nun durchbrachen die Fraktionen von SPD/B90/DieGrünen und CDU/FDP ihre ideologische Brandmauer, indem sie für einen Antrag der AfD stimmten. Leider war genau dieser AfD Antrag weder sachlich zielführend noch positiv hinsichtlich einer guten Landkreisentwicklung. Mit dem gemeinschaftlichen, mehrheitlichen sowie unsinnigen Beschluss zur Verschiebung der Beauftragung „ÖPNV Ausbaustufe 2“ haben die Kreistagsfraktionen von AfD, SPD/B90/DieGrünen und CDU/FDP dem Landkreis einen Bärendienst erwiesen.

Causa „Tannenfeld“

Aufmerksamkeit genoss auch der Schlagabtausch zwischen den Vertretern von Bürgerinteressen und der Investorengruppe für die Gesamtanlage Tannenfeld. Sehr ausführlich erklärten sich beide Seiten und ließen es nicht an spitzen Bemerkungen gegeneinander mangeln. Am Ende dieses zeitintensiven Schlagabtausches bleibt die Erkenntnis, dass jede Partei nachvollziehbare Positionen vertritt.

Es ist erfreulich, dass eine Vielzahl von Bürgern ein echtes Interesse an der Wiederherstellung des Gesamtareals Tannenfeld in neuem Glanz und denkmalgerechter Aufarbeitung besitzt. Hierzu sollte man jedoch alle Fakten kennen und sich auf geltende Rechtsgrundlagen stützen, bevor man sich in wenig haltbaren Anschuldigungen gegenüber den risikotragenden Investoren auslässt.

Der Investorengruppe wiederum kann man nur danken, dass sie das Risiko der Wiederherstellung und Neunutzung des Areals trägt. Zudem ist es nicht selbstverständlich, dass das Parkgelände dabei der Öffentlichkeit uneingeschränkt zugänglich bleibt. Der Vertreter der Investorengruppe hat deshalb recht, wenn er hinweist, dass jeder im Park Erholung suchende Bürger dort das Gastrecht genießt und dieses auch zu achten hat. Daneben konnte er glaubhaft darstellen, dass die Investoren durchaus aktiv sind notwendige Planungsprozesse und Bautätigkeiten durchzuführen bzw. zu veranlassen. Und richtig ist auch, dass es sich hier ausschließlich um eine Privatinvestition handelt, welche weit weniger durch die öffentliche Hand gefördert wird, als manches andere Sanierungsprojekt.

Ob es nun zielführend ist, dass der Kreistag den Landrat (ohne rechtliche Handhabe und ohne eigene Zuständigkeit) beauftragt bei den Investoren auf die Umsetzung notwendiger Baumaßnahmen zu drängen, das sei dahingestellt. Das bedeutende öffentliche Interesse an dem Areal könnte jedoch durch die Investoren selbst befriedigt werden, indem diese beispielsweise regelmäßig einladen und Informationen zum Fortschritt der Planungs- und Baumaßnahmen mitteilen.

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