Die Fraktion pro Altenburg sieht sich gezwungen, öffentlich zu einem politischen Vorgang Stellung zu beziehen, der aus kommunalpolitischer Verantwortung nicht unkommentiert bleiben darf.
Am 28. Juli 2025 wurde eine Sonderstadtratssitzung einberufen, um eine kurzfristige, aber rechtlich notwendige Entscheidung bezüglich der Gesellschafterrolle der Stadt Altenburg im Theater Altenburg Gera zu treffen. Die Sitzung war ordnungsgemäß einberufen und fristgerecht vorbereitet.
Trotz der bekannten Dringlichkeit konnte die Sitzung nicht eröffnet werden, da die gesetzlich vorgeschriebene Beschlussfähigkeit durch das geschlossene Fernbleiben mehrerer Fraktionen verhindert wurde.
Nach öffentlichen Informationen waren insbesondere Mitglieder der Fraktionen von CDU, SPD, DIE LINKE und Stadtforum Altenburg der Einladung nicht gefolgt, wodurch der Stadtrat nicht beschlussfähig war. Die Abwesenheit blieb weitgehend unbegründet.
Die Folge war, dass eine rechtlich bindende Entscheidung über die Beteiligung der Stadt an einer fristgebundenen Entscheidung der Theatergesellschaft nicht mehr möglich war. Dies wirft die Frage auf, inwieweit derartige Boykott-ähnliche Verhaltensweisen mit der demokratischen Verantwortung in Einklang stehen.
Besondere Verwunderung besteht darüber, dass der CDU-Oberbürgermeister Herr Neumann, der zur Sitzung erschienen war, von seiner eigenen Fraktion vollständig allein gelassen wurde. Dies wirft die Frage auf, ob dies Ausdruck mangelnder Abstimmung und Kontrolle innerhalb der CDU-Fraktion war oder ob eine bewusste Steuerung im Hintergrund stattfand. Diese Fragen müssen politisch und öffentlich aufgeklärt werden.
Die Fraktion pro Altenburg hat auf Grundlage der geltenden Geschäftsordnung bereits Anträge auf Einleitung von Ordnungsgeldverfahren vorbereitet. Gleichzeitig wurde ein Informations- und Prüfungsersuchen an die Kommunalaufsicht des Landkreises Altenburger Land gestellt.
Es geht dabei nicht um parteipolitische Auseinandersetzungen, sondern um die Verlässlichkeit demokratischer Gremienarbeit. Der Stadtrat darf nicht durch das gezielte Fernbleiben ganzer Gruppen in seiner Arbeitsfähigkeit gelähmt werden.
Die Fraktion prüft darüber hinaus, ob eine gerichtliche Überprüfung der Vorgänge möglich ist – etwa über ein Organstreitverfahren, das die Einhaltung der Mitwirkungs- und Teilnahmepflichten zum Gegenstand hat. Ziel ist es, rechtlich klären zu lassen, ob ein derartiger Boykott in einem kommunalen Hauptorgan überhaupt zulässig ist.
Die Fraktion pro Altenburg appelliert an die Öffentlichkeit, die Verantwortung aller gewählten Stadtratsmitglieder im Blick zu behalten. Demokratische Prozesse setzen voraus, dass Meinungsverschiedenheiten im Rahmen von Debatten, Abstimmungen und Beschlüssen ausgetragen werden – nicht durch Abwesenheit.
Hinweis:
Der konkrete Inhalt der Sonderstadtratssitzung unterliegt dem Grundsatz der Nichtöffentlichkeit. Es wird daher ausschließlich über das Verfahren berichtet, nicht über den Beratungsgegenstand.
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