„Die Junge Union muss ihr Verhältnis zum Grundgesetz klären, wenn sie der Meinung ist, dass die Ausübung des Demonstrationsrechts stört.“ Damit kommentiert Ralf Plötner, Kreistagsmitglied im Altenburger Land und Landesvorsitzender der Linken in Thüringen, das Geschehen rund um das öffentliche Bundeswehrgelöbnis auf dem Altenburger Markt am vergangenen Freitag. Den Protest dagegen hatte die Junge Union als „Störaktion“ verunglimpft.
„Als die überwiegend jungen Menschen gegen das öffentliche Gelöbnis protestierten, haben sie lediglich ihr Grundrecht auf Demonstration wahrgenommen, das durch das Grundgesetz garantiert wird. Die bundesweit ausgerufene Kriegstüchtigkeit und die Raumnahme der Bundeswehr mit Kriegsgerät und Bundeswehrangehörigen in der Altenburger Innenstadt beängstigen auch viele Teile der Bevölkerung. Insbesondere junge Menschen, die in der Coronapandemie unfassbar viele Einschränkungen erdulden mussten, wehren sich aktiv gegen den Versuch, diese Generation in die Bundeswehr zu drängen oder Lebensentwürfe durch einen Losentscheid zu vernichten. Wer diesen Einsatz als „Störaktion“ verunglimpft, schadet der Demokratie und verteidigt sie nicht.“
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