Wie schnell gelangen minderjährige Jugendliche im Altenburger Land im Supermarkt oder an der Tankstelle an Alkohol, Tabakwaren und Energydrinks? Halten sich die Einzelhändler an die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzes? Um das herauszufinden und zu kontrollieren, hat der Fachdienst Jugendarbeit und Kindertagesbetreuung gemeinsam mit der Polizeiinspektion Altenburger Land in den vergangenen Wochen gezielt Testkäufe durchgeführt.
Die Testkäufe wurden mit speziell geschulten jugendlichen Testpersonen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren getätigt. Diese agierten unter Aufsicht und nach klaren Vorgaben. Im Vorfeld wurden alle Beteiligten umfassend über ihre Aufgaben und den Ablauf informiert. Die Aktion erfolgte mit Einverständnis der Sorgeberechtigten sowie unter Wahrung des Datenschutzes. Insgesamt wurden 50 Verkaufseinrichtungen und Tankstellen aufgesucht. In 38 Fällen hielten sich die Verkaufsstellen vorbildlich an die gesetzlichen Vorgaben und verweigerten es, entsprechende Produkte an die jugendlichen Testkäufer herauszugeben. In zwölf Einrichtungen hingegen kam es zu Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz.
Besonders im Fokus der Kontrollen standen Einrichtungen, die bereits bei den Testkäufen im Vorjahr gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen hatten, sowie Verkaufsstellen, die bisher selten oder noch gar nicht kontrolliert wurden. „Die Ergebnisse zeigen, dass trotz der erkennbaren Bemühungen der Verkaufsstellen weiterhin Verbesserungsbedarf besteht. Im Vergleich zu den vergangenen Testkäufen, bei denen es in 28 Prozent der Einrichtungen zu Verstößen kam, ist eine leichte positive Entwicklung festzustellen“, resümiert Antonia Kittel, Leiterin des Fachdienstes Jugendarbeit und Kindertagesbetreuung.
„Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit Bußgeldern geahndet. Diese können bei Erstverstößen durch das Verkaufspersonal bis zu 1.000 Euro betragen. Bei Verstößen durch Gewerbetreibende selbst sind die Strafen deutlich höher. Auch wiederholte Verstöße werden streng sanktioniert, mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro“, lässt Kittel weiter wissen. Nach den Testkäufen im Vorjahr wurden von der Kreisverwaltung mehrere Bußgeldverfahren eingeleitet, die alle rechtskräftig abgeschlossen sind. Ein vergleichbares Verfahren erwartet nun die Verantwortlichen in den Einrichtungen, die bei den aktuellen Kontrollen im Mai Verstöße begingen. Antonia Kittel betont: „Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat für uns höchste Priorität. Die Testkäufe sind ein wirksames Instrument, um das Verantwortungsbewusstsein im Handel zu stärken und auf Fehlverhalten aufmerksam zu machen. Wir setzen auf Prävention, Aufklärung und Dialog.“ Testkäufe werden im Altenburger Land auch in Zukunft in regelmäßigen Abständen durchgeführt, um die nachhaltige Einhaltung der Jugendschutzregelungen zu fördern. Gleichzeitig sollen sie das Bewusstsein in der Öffentlichkeit stärken, dass der gesetzliche Jugendschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, die nur im Schulterschluss von Verwaltung, Handel, Eltern und Jugendlichen gelingen kann.
Die Abgabe und der Konsum von Bier, Wein, Schaumwein und Mischgetränken mit Alkohol ist für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verboten, ebenso der Verkauf anderer alkoholischer Getränke wie etwa Spirituosen an Personen unter 18 Jahren. Darüber hinaus ist die Abgabe von Tabakwaren, nikotinhaltigen Erzeugnissen sowie EZigaretten und E-Shishas, auch nikotinfrei, an Minderjährige untersagt. Wer Tabakwaren aushändigt oder das Rauchen von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit erlaubt, begeht ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit. Alkohol und Nikotin sind für Jugendliche besonders schädlich, weil sich Körper und Gehirn in der Jugend noch in der Entwicklung befinden. Der Konsum dieser Substanzen kann tiefgreifende und langfristige gesundheitliche, psychische und soziale Folgen haben. Wachstumsstörungen, verminderte Denkleistungen, eingeschränkte Zeugungsfähigkeit sowie Schädigungen von Leber und Lunge sind möglich. Zudem steigt durch den frühzeitigen Konsum das Risiko für den Einstieg in den Konsum illegaler Drogen erheblich.
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