Für alle Konten, die Dienststellen des Freistaats Thüringen in Bescheiden oder auf Briefbögen ausweisen, wird es ab Oktober 2025 einen einheitlichen Zahlungsempfänger geben. Anstelle der Benennung bspw. der jeweiligen Behörde wird der Zahlungsempfänger in allen Fällen „Freistaat Thüringen“ sein.
Grund dafür ist eine Entscheidung der Kreditwirtschaft, die ab 5. Oktober 2025 die Prüfung des Kontoinhabers (Zahlungsempfängers) und der IBAN bei der die Zahlung empfangenden Bank einführt.
Abweichende Angaben können künftig zu folgendem Ergebnis führen:
Diese Prüfung geht einher mit einer Ausweitung der sogenannten Echtzeitzahlungen. Mit dieser Zahlungsart werden Transaktionen innerhalb von wenigen Sekunden realisiert. Die Prüfung wird als Betrugsprävention eingesetzt und wird für Echtzeitzahlungen aber auch für normale SEPA-Überweisungen angewandt.
Kommentare