Das gleiche gilt sinngemäß auch für das Aufstellen von Kränen im Bauschutzbereich. Hier ist der entsprechende Antrag bei der Landesluftfahrtbehörde zu stellen. In diesem Zusammenhang ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass eine erteilte Baugenehmigung keine gleichzeitige Genehmigung auch für das Aufstellen eines Kranes beinhaltet.
Verstöße gegen diese Verpflichtung sind meldepflichtige Ereignisse und werden entweder als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat verfolgt. Bei Kränen kommt noch eine sofortige Nutzungsuntersagung hinzu.
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