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Sicherheit von Spielplätzen liegt immer in der Verantwortung des Betreibers |

(Foto: April Lamb-Hunter auf Pixabay)

Sicherheit von Spielplätzen liegt immer in der Verantwortung des Betreibers

Ratgeber Pressemitteilungen
19.09.2023, 18:15 Uhr
Von: TÜV Thüringen – Mit Sicherheit in guten Händen!
Öffentliche Spielplätze bieten nicht nur am Weltkindertag viel Spielspaß, sie sind bei schönem Wetter auch immer ein beliebtes Ausflugsziel für Eltern mit ihren Kindern.

Damit beim Toben, Rutschen und Klettern möglichst wenige Unfälle passieren und im Zweifel ein zärtliches Pusten von Mama oder Papa als „Erste Hilfe“ genügt, müssen Spielplatzbetreiber die Plätze regelmäßig warten und inspizieren. Bei einer jährlichen Hauptinspektion werden Spielplatzgeräte, Fallschutz und der Gesamtzustand nach den Sicherheitsanforderungen der europäischen Spielgeräte- und Spielplatznorm DIN EN 1176 überprüft. Der TÜV Thüringen rät Spielplatzbetreibern schon aufgrund ihrer Verantwortung gegenüber den Kindern, ihrer Verkehrssicherungspflicht unbedingt nachzukommen und entdeckte Gefahren unverzüglich abzustellen.

In Thüringen dürfte so mancher Spielplatz diesen Mittwoch noch stärker frequentiert sein als am Wochenende: Zum Weltkindertag wollen sich viele Eltern ganz besonders liebevoll um ihre Kinder kümmern und den Feiertag ganz im Sinne des Nachwuchs gestalten. Spielplätze in öffentlich zugänglichen Bereichen und Kindertagesstätten müssen zum Wohl der Kinder den Sicherheitsanforderungen der europäischen Norm DIN EN 1176 entsprechen. Dabei müssen nicht nur die einzelnen Spielgeräte selbst mit den normativen Vorgaben übereinstimmen, auch Fallschutzhöhen und Abstände müssen entsprechend eingehalten werden. Darüber hinaus sind auch die Inspektionspflichten des Betreibers in der Norm geregelt.

Antonio Geisler leitet den Bereich Betreiberprüfungen für Sport-Spiel-Freizeit beim TÜV Thüringen und prüft selbst Spielplätze, Wasserrutschen, Skateranlagen oder Kletterparcours. Er kennt die neuralgischen Stellen von Rutschen, Schaukeln oder Klettertürmen. „Bei unseren jährlichen Hauptinspektionen stellen wir immer wieder Mängel auf den Spielplätzen fest. Viele davon sind auf normalen Verschleiß durch das Bespielen oder aber auf Witterungseinflüssen zurückzuführen. Witterungsbedingte Schädigungen oder nicht mehr ausreichende Fallschutzhöhen entstehen dabei immer schleichend“, erklärt Antonio Geisler. „Sand als Fallschutz kann sich mit der Zeit verdichten oder wird beim Bespielen weggetragen. Dadurch können die Fallschutzhöhen von den in der Norm vorgeschriebenen Höhen abweichen. Der Betreiber muss dann Sand auffüllen. Aber auch Fallschutzmatten sind nicht für die Ewigkeit gemacht. Sie können sich verziehen und an den Stoßkanten können Stolperfallen entstehen“, ergänzt Geisler.

Wesentlich gefährlicher sind jedoch scharfkantige Teile, abgesplittertes Holz oder zu große Öffnungen in den Spielplatzgeräten. So können sich Kinder in Seilschlingen bei einer zu großen Öffnung selbst erdrosseln oder aber bei einem zu großen Spaltmaß im Bereich einer Rutsche schwere Verletzungen zuziehen. Kinder können diese Gefahren kaum einschätzen. Antonio Geisler setzt dafür spezielle Prüfmittel wie einen genormten Prüffinger oder Prüfkopf ein. Außerdem wird bei der Inspektion die Standsicherheit überprüft, weshalb auch die Fundamente der Spielgeräte inspiziert werden.

Neben der Jahresinspektion sind Spielplatzbetreiber verpflichtet, ihre Plätze einer visuellen Routineinspektion zu unterziehen, die täglich oder zumindest wöchentlich erfolgen sollte. Da je nach Nutzung, aber auch aufgrund lokaler Besonderheiten ein Spielplatz schneller verschmutzt oder sogar Vandalismus ausgesetzt sein kann, sollte der Betreiber hier ein besonderes Augenmerk haben und entsprechende Maßnahmen zum Schutz der spielenden Kinder ergreifen. Der beste Fallschutz nützt nichts, wenn sich darin Hundekot oder gar Glasscherben befinden. Neben der visuellen Kontrolle sollte der Spielplatzbetreiber auch vierteljährlich eine operative Inspektion an den Spielplatzgeräten durchführen. Hierbei sind der allgemeine betriebssichere Zustand und die Stabilität der Spielgeräte zu überprüfen.

Neben einem sicheren technischen Zustand der Spielplatzgeräte und der Sauberkeit der Anlage zählt auch der Zustand von Wegen und Bänken zu den Verkehrssicherungspflichten des Betreibers. Für Eltern kann der Zustand der Umgebung wichtige Hinweise liefern: Stark verschmutzte oder mit Unkraut überwucherte Spielplätze lassen in der Regel auch auf eine unzureichende Wartung und Kontrolle der Spielgeräte schließen. Ein gut sichtbares Hinweisschild an der Spielplatzanlage sollte immer auch Auskunft über den Namen und Standort des Spielplatzes geben, inklusive der GPS-Koordinaten. Zudem muss laut Norm eine Möglichkeit bestehen, mit dem Wartungspersonal Kontakt aufzunehmen. Die allgemeine Notrufnummer zählt ebenfalls zu den Pflichtangaben, die der Betreiber auf dem Hinweisschild angeben muss.

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