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Zutaten- und Nährwertangaben für Wein bald verpflichtend |

(Foto: Karolina Grabowska)

Zutaten- und Nährwertangaben für Wein bald verpflichtend

Ratgeber Gesundheit
26.11.2023, 10:03 Uhr
Von: Verbraucherzentrale Thüringen e.V.
Verbraucherzentrale Thüringen fordert Kennzeichnung auch für andere alkoholische Getränke

Ab dem 8. Dezember 2023 müssen Etiketten auf Weinflaschen Nährwertangaben und ein Zutatenverzeichnis tragen. Die Änderung gilt für alle ab diesem Datum hergestellten Weine. Für Verbraucher:innen ist das ein wichtiger Schritt für mehr Überblick und Informationen beim Einkauf.  

Bisher genießen alkoholische Getränke einen Sonderstatus im Vergleich zu anderen Getränken: Bei einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent müssen sie weder eine Nährwertkennzeichnung, noch eine Zutatenliste tragen. Das betrifft neben Spirituosen auch Bier, Wein oder Sekt.

„Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist das oft ein Ärgernis, denn sie finden bei diesen Produkten weder die Zutaten, noch beispielsweise den Zucker- oder Kaloriengehalt heraus“, sagt Tina Hanke, Fachberaterin für Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Thüringen.
 

Mehr Klarheit am Weinregal

Zumindest für Wein, Weinerzeugnisse und Sekt ändert sich dies mit den neuen Vorgaben. Künftig müssen die Etiketten dieser Getränke auch ein Zutatenverzeichnis und die Nährwertangaben enthalten. Andere Alkoholika sind von dieser Pflicht zunächst nicht betroffen.

„Die Neuregelung ist ein Schritt in die richtige Richtung“, so Tina Hanke. Sie fordert: „Für mehr Transparenz und eine bessere Vergleichbarkeit der Produkte sollten diese Änderungen möglichst bald auch für andere alkoholische Getränke wie Bier und Liköre auf den Weg gebracht werden.“

Die Angabe der Nährwerte erfolgt in der Regel in Tabellenform und muss beispielsweise den Brennwert und die Gehalte an Kohlenhydraten und Fett enthalten. Im Zutatenverzeichnis werden alle Zutaten einschließlich verwendeter Zusatzstoffe aufgelistet. Kennzeichnungspflichtige Allergene müssen optisch hervorgehoben werden.
 

Versteckspiel mit QR-Code

Allerdings können sich die Angaben auf dem Etikett auch auf den Energiewert beschränken, wenn die weiteren geforderten Informationen auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt werden. So könnten Verbraucher:innen künftig auch QR-Codes auf Weinetiketten finden, die zu den Informationen über Zutaten und Nährwerte führen.

„Diese Regelung mag für die Winzerbetriebe vorteilhaft sein, verbraucherfreundlich ist sie allerdings nicht“, kritisiert Fachberaterin Hanke. „Informationen, die für die Kaufentscheidung wichtig sein können, gehören aus unserer Sicht direkt aufs Etikett.“ 

Ob Verbraucher:innen bereits den aktuellen Jahrgang mit den neuen Angaben in den Weinregalen finden werden, hängt von der Entscheidung der EU-Kommission ab. Diese muss festlegen, ab wann ein Wein als „hergestellt“ gilt und demnach von der Kennzeichnungspflicht betroffen ist. Muss die alkoholische Gärung erst abgeschlossen sein, würde die Neuregelung noch nicht für den Jahrgang 2023 gelten.

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