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CO2-Preis: Mieter mit Gasetagenheizung müssen aktiv werden |

(Foto: ri auf Pixabay )

CO2-Preis: Mieter mit Gasetagenheizung müssen aktiv werden

Ratgeber
13.01.2024, 10:30 Uhr
Von: Verbraucherzentrale Thüringen e.V.
Online-Tool der Verbraucherzentrale hilft bei Berechnung

Heizöl und Erdgas werden seit drei Jahren mit einem CO2-Preis belegt. Die dadurch entstehenden Kosten werden bei Mietwohnungen zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen aufgeteilt. Dies geschieht in der Regel über die Heizkostenabrechnung. Wer hingegen in einer Wohnung mit Gasetagenheizung wohnt, muss den Vermieteranteil aktiv einfordern, um nicht auf den CO2-Kosten sitzen zu bleiben.

Heizen mit fossilen Energieträgern wie Öl und Gas wird seit 2021 mit einem CO2-Preis belegt. Damit sollen zusätzliche Anreize für Wärmedämmung und den Umstieg auf sparsame Heizsysteme geschaffen werden.

Mieter:innen haben aber im Gegensatz zu Eigentümer:innen keinen Einfluss auf den energetischen Zustand ihres Hauses. Sie können lediglich sparsam heizen. Deshalb müssen seit 2023 die CO2-Kosten bei Öl- und Gasheizungen zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen aufgeteilt werden.

„Die Aufteilung hängt von der Gebäudeeffizienz ab: Je mehr Energie ein Gebäude pro Fläche verbraucht, desto höher muss der Anteil der Vermieterseite an den CO2-Kosten sein“, erklärt Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen. Der Kostenanteil des Vermieters kann künftig zwischen 0 Prozent bei optimal sanierten Gebäuden und 95 Prozent bei unsanierten Gebäuden liegen.

 

Aufteilung über die Heizkostenabrechnung

In Mietshäusern mit einer Zentralheizung ist die Vermieterin beziehungsweise der Vermieter verpflichtet, den eigenen Anteil am CO2-Preis in der Heizkostenabrechnung zu berücksichtigen. Das heißt: Die Heizkosten sinken, ohne dass die Mieter:innen aktiv werden müssen.

Die Aufteilung greift für Abrechnungszeiträume ab dem 1. Januar 2023. Die ersten Rechnungen mit geteilter CO2-Abgabe kommen daher frühestens 2024.

 

Gasetagenheizung: Geld beim Vermieter einfordern

Wer in einer Wohnung mit einer Gasetagenheizung lebt, hat hingegen einen direkten Vertrag mit dem Energieversorger. In diesem Fall müssen Mieter:innen selbst aktiv werden und den CO2-Preis von der Vermieterseite einfordern. „Dazu müssen Sie Ihren Anteil selbst ermitteln. Ein Online-Tool der Verbraucherzentrale hilft dabei, die angefallenen CO2-Kosten zu berechnen und zwischen Mieter und Vermieter aufzuteilen“, so Ramona Ballod.

Mieter:innen mit Gastagenheizung, die den Vermieteranteil nicht einfordern, bleiben auf den gesamten Kosten für den CO2-Preis sitzen. Allerdings zahlen sie auch nur den CO2-Preis für ihren individuellen Verbrauch, während die Kosten bei Gebäuden mit Zentralheizung pro Haus abgerechnet und dann auf alle Mietparteien aufgeteilt werden.

Fragen zu den Themen Heizungstausch und Sanierung beantworten die Energieberater:innen der Verbraucherzentrale Thüringen. Termine für ein persönliches Beratungsgespräch können unter der Telefonnummer 0800 809 802 400 (kostenfrei) vereinbart werden.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind in Thüringen auch die Vor-Ort-Termine bei den Ratsuchenden zu Hause kostenfrei.

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