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Mit Musterbrief Verwahrentgelte von Banken zurückfordern |

(Foto: martaposemuckel)

Mit Musterbrief Verwahrentgelte von Banken zurückfordern

Ratgeber Pressemitteilungen
15.02.2025, 09:34 Uhr
Von: Verbraucherzentrale Thüringen e.V.
Verbraucherzentrale Thüringen gibt Tipps zur Erstattung von zu Unrecht gezahlten Verwahrentgelten

Über Jahre haben Banken ihren Kund:innen negative Zinsen für ihre Guthaben berechnet. Viele dieser Verwahrentgelte wurden unrechtmäßig erhoben, urteilte jetzt der Bundesgerichtshof (BGH). Die Verbraucherzentrale Thüringen ermutigt betroffene Sparer:innen dazu, ihr Geld zurückzufordern. Dafür stellt sie einen kostenlosen Musterbrief zur Verfügung und unterstützt Betroffene bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

„Das jüngste Urteil des BGH stärkt die Rechte tausender Sparer:innen: Erhobene Negativzinsen auf Spar- und Tagesgeldkonten widersprechen dem Anlage- und Sparzweck dieser Konten und sind daher unzulässig“, sagt Andreas Behn, Referatsleiter für Finanzen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Die Verbraucherzentrale Thüringen hatte Verbraucher:innen wiederholt dazu ermutigt, Vertragsänderungen seitens der Sparkassen und Banken zur Einführung von Verwahrentgelten nicht hinzunehmen und der Erhebung der Negativzinsen zu widersprechen.

 

Betroffene sollen Ansprüche aktiv zurückfordern

„Betroffene Bankkund:innen sollten jetzt aktiv werden. Wer Verwahrentgelte auf seine Spar- und Tagesgeldkonten gezahlt hat, muss dazu die Höhe seiner Ansprüche ermitteln und diese gegenüber seiner Bank zurückfodern“, so Andreas Behn. Bei der Anmeldung der Ansprüche hilft ein kostenloser Musterbrief der Verbraucherzentrale unter www.vzth.de.

Auch wenn Verwahrentgelt auf Girokonten gezahlt wurde, können in einzelnen Fällen Ansprüche bestehen. Entscheidend sei hier, ob die dazu verwendeten Vertragsklauseln intransparent waren.

 

So gehen Verbraucher:innen vor:

  • Überprüfung der Kontoauszüge: Ermitteln Sie anhand Ihrer Kontoauszüge, ob und in welcher Höhe Verwahrentgelte berechnet wurden. Fehlen Unterlagen, kann bei der Bank eine kostenlose Entgeltaufstellung gemäß § 10 des Zahlungskontengesetzes angefordert werden.
  • Ansprüche schriftlich geltend machen: Können Sie Ihren Anspruch beziffern, sollten Sie diesen schriftlich bei Ihrer Sparkasse zurückfordern. Nutzen Sie hierfür den Musterbrief der Verbraucherzentralen.
  • Bei Ablehnung dranbleiben: Weigert sich die Bank, das Verwahrentgelt zu erstatten, sollten Betroffene nicht aufgeben. Möglicherweise beruft sich die Bank oder Sparkasse auf Verjährung. Ob Ansprüche tatsächlich verjährt sind, muss noch geklärt werden. Wer auf Widerstand stößt, kann sich an die zuständige Schlichtungsstelle der jeweiligen Bank oder Sparkasse wenden.

 

Die Verbraucherzentrale berät zum Thema

Wer unsicher ist, ob Ansprüche bestehen oder ob diese möglicherweise verjährt sind, kann sich an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Thüringen wenden. Ein Termin kann unter Tel. 0361 555 14 0 oder direkt hier vereinbart werden: https://www.vzth.de/aktuelle-meldungen/verbraucherzentrale/termin-online-vereinbaren-94245.

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Gwosdz Heidemarie, 18.02.2025
Das Verwahrentgelt wurde am 01.08.2021 eingeführt, wann wurde es aufgehoben?
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