Die Thüringer Finanzverwaltung hat auf die Wünsche vieler Bürgerinnen und Bürger reagiert, die sich eine einfachere Erstellung und Übermittlung ihrer Einkommensteuererklärung wünschen. Mit der Einführung des neuen Verfahrens „Referenzierung auf Belege“ (kurz RABE) wird der Prozess nun deutlich erleichtert.
Das RABE-Verfahren ergänzt die bisherige Möglichkeit, Belege elektronisch über Mein ELSTER oder per Papierpost einzureichen. Ab sofort können Steuerpflichtige ihre Belege direkt beim Erstellen der Einkommensteuererklärung in ihrem persönlichen ELSTER-Benutzerkonto hochladen und den jeweiligen Eingabefeldern zuordnen. Diese verknüpften Belege werden dann zusammen mit der Steuererklärung an das Finanzamt übermittelt.
Seit der Einführung der Belegvorhaltepflicht im Jahr 2017 ist es nicht mehr erforderlich, Belege mit der Steuererklärung einzureichen. Steuerpflichtige müssen lediglich die Belege bereithalten und auf Anforderung des Finanzamts vorlegen. Mit dem RABE-Verfahren wird nun eine medienbruchfreie Verknüpfung von Eingabefeldern und dazugehörigen Belegen ermöglicht.
Finanzministerin Katja Wolf erklärt: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern können dann einfach per Mausklick den entsprechenden Beleg bei Bedarf im Rahmen der Bearbeitung der Steuererklärung abrufen. Steuerpflichtige müssen zum Nachweis nicht noch einmal gesondert tätig werden.“
Durch die Nutzung des RABE-Verfahrens können Rückfragen der Finanzämter vermieden werden. Steuerpflichtige, die ihre Belege bereits während der Erstellung der Steuererklärung verknüpfen und hochladen, sparen sich den Aufwand, Belege nachträglich heraussuchen und dem Finanzamt übermitteln zu müssen. „Das ist ein Gewinn für beide Seiten. Die Bearbeitung der Steuererklärungen erfolgt damit schneller, effizienter und noch digitaler“, so Katja Wolf.
Das RABE-Verfahren ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2023 verfügbar und kann auch für den aktuellen Veranlagungszeitraum 2024 genutzt werden. Die Thüringer Finanzämter haben bereits am 17. März 2025 mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das abgelaufene Kalenderjahr 2024 begonnen.
Vertreterinnen und Vertreter der steuerberatenden Berufe sowie Steuerpflichtige, die das RABE-Verfahren nutzen, werden auf der Seite von Mein ELSTER in der Rubrik „Übermittelte Formulare“ über die Übermittlung der referenzierten Belege informiert. Dort erhalten sie auch Informationen darüber, ob ein Beleg vom Bearbeiter im Finanzamt abgerufen wurde.
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