Ein Anbieter sucht angeblich Standorte für Muster-Wintergärten und bietet die kostenfreie Bereitstellung der Bauteile an. Doch an dieses verlockende Angebot sind strenge Bedingungen geknüpft. Das Problem: Der Vertrag ist nicht widerrufbar, da es sich um individuelle Anfertigungen handelt. Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt eindringlich vor dieser unseriösen Vorgehensweise.
Ein in Norddeutschland bekannter Anbieter für Wintergärten ist nun auch in Thüringen aktiv. Wer sich auf diesen Anbieter einlässt, riskiert, mehrere Tausend Euro zu verlieren. Die Verbraucherzentrale Thüringen rät dringend dazu, Verträge nicht vorschnell und unüberlegt zu unterschreiben.
Der Wintergarten-Traum wurde für einen Verbraucher aus Jena zum Albtraum. Ende Februar fand er einen Werbeflyer in seinem Briefkasten, in dem Standorte für Muster-Wintergärten gesucht wurden. Das Angebot: Die Bauteile würden kostenfrei bereitgestellt, im Gegenzug müsse der Kunde jedoch viermal im Jahr einen Tag der offenen Tür veranstalten, monatlich einen Kaufinteressenten präsentieren und sein Auto mit dem Anbieterlogo bekleben. Neugierig vereinbarte der Jenaer einen Termin in seinem Zuhause.
Im Beratungsgespräch wurde laut dem Jenaer Druck aufgebaut. „Es gibt mehrere Bewerber, die Zeit drängt“, wurde ihm gesagt. Ralf Reichertz, Jurist bei der Verbraucherzentrale Thüringen, erklärt: „Das ist eine typische Vorgehensweise, um schnell Verträge abzuschließen.“ Oft lenken Vertreter durch private Fragen vom eigentlichen Inhalt des Gesprächs ab und machen widersprüchliche Aussagen.
Der Verbraucher unterzeichnete schließlich drei Verträge: einen Kaufvertrag, einen für den Aufbau des Wintergartens und einen Werbevertrag. Erst nach dem Treffen wurde ihm klar, in welche Situation er geraten war. Er wollte die Verträge widerrufen, doch der Anbieter lehnte dies ab.
Der Kniff: Für die Lieferung der Bauteile wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen. Der Aufbau des Wintergartens sollte von einer zweiten Firma übernommen werden. Kaufverträge sind nicht widerrufbar, wenn die Ware individuell für den Käufer angefertigt wird – was bei maßgeschneiderten Bauteilen für Wintergärten der Fall ist. „Viele glauben, dass Haustürgeschäfte innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden können. Das ist in diesem Fall jedoch nicht so“, warnt Ralf Reichertz.
Der Anbieter fordert nun 9.900 Euro Schadensersatz von dem Jenaer, während der Wert der Bauteile mit rund 62.000 Euro angegeben wurde. „Die Rechtslage spricht nicht für den Verbraucher“, sagt Reichertz. Dennoch muss geprüft werden, ob der Verbraucher im Beratungsgespräch ausreichend aufgeklärt wurde. Hier kann die Verbraucherzentrale Unterstützung bieten.
Nehmen Sie eine Begleitperson mit: Lassen Sie sich nicht allein beraten, besonders wenn der Anbieter zu Ihnen kommt. Eine zweite Person kann als Zeuge wichtig sein und Sie vor Aufdringlichkeiten schützen.
Prüfen Sie Verträge sorgfältig: Unterschreiben Sie nichts, ohne den Inhalt genau zu prüfen. Nehmen Sie sich Zeit und bitten Sie um einen Folgetermin.
Seien Sie skeptisch bei Zeitdruck: Wenn ein Vertreter Zeitdruck ausübt oder viele private Fragen stellt, sollten Sie misstrauisch werden. Dies soll Sie vom Wesentlichen ablenken.
Trauen Sie sich, „Nein“ zu sagen: Sie sind nicht verpflichtet, ein Gespräch bis zum Ende fortzuführen.
Ratsuchende können einen Termin unter der Telefonnummer 0361 555 14 0 oder auf der Website www.vzth.de/termin-buchen buchen.
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