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Kostenfalle Rundfunkbeitrag: Jetzt noch schnell Anspruch anmelden | Verbraucherzentral Thüringen

Verbraucherzentral Thüringen (Foto: Ronny Franke)

Kostenfalle Rundfunkbeitrag: Jetzt noch schnell Anspruch anmelden

Ratgeber Pressemitteilungen
28.08.2025, 11:58 Uhr
Von: Verbraucherzentrale Thüringen e.V.
Verbraucherzentrale reicht Sammelklage gegen den Online-Anbieter SSS-Software ein und warnt vor Nachahmer-Seiten

Zehntausende Verbraucher:innen landeten in den vergangenen Monaten auf der Webseite service-rundfunkbeitrag.de – und zahlten dabei ungewollt Geld für ein eigentlich kostenloses Formular. Hinter dem Portal steckt die SSS-Software Special Service GmbH. Gegen die private Firma gingen bei den Verbraucherzentralen bundesweit zahlreiche Beschwerden ein. Um Betroffene bei der Rückzahlung ihres verlorenen Geldes zu unterstützen, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Sammelklage eingereicht.
 

Was ist passiert?

Die Seite www.service-rundfunkbeitrag.de wirkte auf den ersten Blick wie ein offizielles Angebot des Beitragsservice. Tatsächlich handelte es sich aber um ein privates An-gebot der SSS-Software Special Service GmbH. Wer in den vergangenen Monaten auf dieser Seite seine Adresse oder Bankverbindung beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio geändert hat, ist auf eine Kostenfalle hereingefallen. Denn für die Nutzung der dort bereit gestellten Formulare wurde ein Entgelt fällig – allerdings war diese Kostenangabe auf der Seite nur schwer auffindbar.

Dabei bot die kostenpflichtige Seite keinen Mehrwert gegenüber dem offiziellen, kostenlosen Angebot unter www.rundfunkbeitrag.de. Dort können Änderungen beim Rundfunkbeitrag sicher und ohne Gebühren vorgenommen werden.
 

90.000 Betroffene: Verbraucherzentrale reicht Sammelklage ein

Laut Schätzungen der Verbraucherzentrale haben bis Mitte Juli 2024 über 90.000 Verbraucher:innen das kostenpflichtige Angebot genutzt. Die Rechnung über 29,99 Euro – später sogar 39,99 Euro – kam dann per E-Mail oder Post.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der vzbv mahnten das Unternehmen ab. Der Vorwurf: Die Preisangaben waren nicht ausreichend transparent. Nach deutschem Recht müssen Kosten „klar und verständlich in hervorgehobener Weise“ angegeben werden. Auf der Webseite war dies aus Sicht der Verbraucherschützer:innen nicht der Fall. Inzwischen wurde über das Vermögen der SSS-Software GmbH ein Insolvenzverfahren eröffnet. Betroffene müssen ihre Forderung bis zum 1. September 2025 anmelden.
 

Betroffen? So erhalten Sie Ihr Geld zurück

  1. Zahlungsnachweise sichern: Halten Sie Rechnungen, Kontoauszüge oder E-Mails bereit, die Ihre Zahlung an die SSS-Software GmbH belegen.
  2. Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden: Nutzen Sie dazu das entsprechende Formular, das Sie bei der Verbraucherzentrale sammelkla-gen.de/verfahren/service-rundfunkbeitrag erhalten.
  3. Frist beachten: Melden Sie Ihre Ansprüche dort bis spätestens 1. September 2025 an.
  4. Sammelklage unterstützen: Wer möchte, kann sich zusätzlich der Sammelklage des vzbv anschließen. Auch dazu gibt es Informationen auf der genannten Webseite.
  5. Beratung nutzen: Bei Unsicherheiten hilft Ihre Verbraucherzentrale vor Ort weiter. Einen Termin buchen Sie selbst online unter vzth.de/termin-buchen o-der unter Tel. 0361 555 14 0.
     

Verbraucherzentrale Thüringen warnt vor Nachahmer-Seiten

Im Internet tauchten in den vergangenen Monaten weitere ähnlich gestaltete Webseiten auf – etwa dein-rundfunkbeitrag.de oder rundfunkbeitrag-service.de.

„Auch diese Seiten wirken seriös, haben aber nichts mit dem offiziellen Beitragsservice zu tun“, sagt Ralf Reichertz, Referatsleiter Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Betreiber waren laut Impressum Unternehmen mit Sitz in Dubai. Wer mit dem Beitragsservice Kontakt aufnehmen will, sollte direkt die Seite www.rundfunkbeitrag.de aufrufen – und nicht auf Werbeanzeigen oder Suchergebnisse klicken. Im Zweifel hilft ein Blick ins Impressum der Seite.

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