Die Stadt Schmölln vergibt auch in diesem Jahr bis zu drei Ehrenpreise zur öffentlichen Anerkennung von besonderen Leistungen im Ehrenamt. Diese Tradition würdigt Menschen, die sich in herausragender Weise auf den Gebieten Soziales, Sport, Kunst, Kultur, Umwelt oder in anderen Bereichen für die Entwicklung der Stadt engagieren.
Der Ehrenpreis wird an eine Einzelperson, einen Verein oder eine Personengruppe verliehen. Die Voraussetzungen sind, dass die Nominierten in der Stadt Schmölln und/oder ihren Ortsteilen wohnen, einen Großteil ihres Lebens hier verbracht haben oder in ihrem Wirken einen regelmäßigen Bezug zur Stadt Schmölln aufweisen.
Der Ehrenpreis ist mit 300,00 Euro dotiert.
Die Vergabe des Ehrenpreises erfolgt durch den Stadtrat der Stadt Schmölln, der in nichtöffentlicher Beratung über die endgültige Preisverleihung entscheidet.
Sie sind aufgerufen, Vorschläge für die Vergabe des Ehrenpreises 2025 bis zum Dienstag, dem 07. Oktober 2025, einzureichen. Die Vorschläge können sowohl in Papierform als auch elektronisch eingereicht werden:
Dem Vorschlag sind eine Aufstellung der besonderen Verdienste sowie eine aussagekräftige Begründung für die Preiswürdigkeit beizufügen. Vorschläge, die ohne ausreichende Begründung eingereicht werden oder nach der Einreichungsfrist eingehen, werden nicht berücksichtigt.
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