Ob nahendes Hochwasser oder sich ausbreitende Seuche: Mit dem Versand von Warnmeldungen auf das Handy sollen Rettungsleitstellen künftig ad hoc die Menschen in betroffenen Gebieten alarmieren können. Einen ersten Testlauf für den SMS-Versand via Cell Broadcast soll es zum bundesweiten Warntag am 8. Dezember geben. Die Verbraucherzentrale erklärt, was Verbraucher:innen beachten sollten um die Meldung zu erhalten – und wie sie sie von möglichen betrügerischen SMS unterscheiden.
„Die Warnung per SMS über Cell Broadcast ist eine gute Sache. Erstmals werden Verbraucherinnen und Verbraucher im Ernstfall direkt über ihr Handy alarmiert – und das ohne spezielle Warn-Apps wie ‚NINA‘ oder ‚Katwarn‘“, sagt Ralf Reichertz, Referatsleiter Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Thüringen.
Die Meldungen enthalten laut Bundesamt für Katastrophenschutz einen Link, der direkt zum offiziellen Warnportal des Bundes (www.warnung.bund.de) weiterleitet. „Wenn Sie eine solche Warnmeldung mit Link bekommen, handelt es sich also nicht um eine neue Betrugsmasche per SMS“, so Ralf Reichertz. „Prüfen Sie jedoch genau, welcher Absender und welche Webseite in der Nachricht genannt wird.“
„Haben Sie Zweifel, ob es sich bei der erhaltenen SMS tatsächlich um eine Warnmeldung haltet, klicken Sie nicht auf den Link darin“, rät Ralf Reichertz. „Es könnte sich um eine Betrugsmasche per SMS – sogenanntes Smishing – handeln. Möglicherweise wittern Betrüger ihre Chance und versenden als Trittbrettfahrer vermeintliche Warnmeldungen.“
Die darin enthaltenen Links könnten beispielsweise zu Webseiten führen, über die Verbraucher:innen ungewollt Schadsoftware auf ihrem Smartphone installieren.
Mehr Informationen zum bundesweiten Warntag am 8. Dezember und zum Empfang von Warnmeldungen via Cell Broadcast erhalten Sie unter www.bbk.bund.de/Bundesweiter-Warntag.
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