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Energieanbieter müssen Guthaben auszahlen | Verbraucherzentrale Thüringen - Energieberatung

Verbraucherzentrale Thüringen - Energieberatung (Foto: Ronny Franke)

Energieanbieter müssen Guthaben auszahlen

Ratgeber Pressemitteilungen
25.08.2023, 11:36 Uhr
Von: Verbraucherzentrale Thüringen e.V.
Verbraucherzentrale stellt Musterbrief zur Verfügung

Ist auf der Gas- oder Stromrechnung ein Guthaben ausgewiesen, muss der Anbieter das Geld auszahlen. Das gilt auch für Guthaben aus einem Bonus. Darauf weist die Verbraucherzentrale Thüringen hin.

„Ein Guthaben aus der Jahresrechnung muss der Energieanbieter Ihnen binnen zwei Wochen vollständig erstatten. Alternativ kann er es mit dem nächsten Abschlag verrechnen“, sagt Claudia Kreft, Referentin für Energie- und Baurecht der Verbraucherzentrale Thüringen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob das Guthaben durch einen Bonus oder durch zu viel bezahlte Abschläge zustande gekommen ist.

Ist das Guthaben höher als der nächste Abschlag, muss die Differenz binnen zwei Wochen ausgezahlt werden. „Eine bloße Gutschrift auf dem Kundenkonto des Energieversorgers genügt nicht“, so Claudia Kreft. 

Was tun, wenn das Guthaben nicht ausgezahlt wird?

Bleibt die Auszahlung aus, sollten Verbraucher:innen den Gas- oder Stromanbieter schriftlich auffordern, das Guthaben spätestens mit der nächsten Abschlagszahlung zu verrechnen und den Restbetrag unverzüglich auszuzahlen.

„Dafür können Sie unseren kostenlosen Musterbrief verwenden. Hat diese Aufforderung keinen Erfolg, können Sie die Auszahlung des Guthabens durch das kostenlose Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie einfordern“, erklärt die Juristin. 

Läuft der Vertrag weiter, müssen Verbraucher:innen nicht darauf warten, dass der Anbieter die Guthaben verrechnet. Das können sie auch selbst tun. Sie können die folgenden Abschläge senken, bis das gesamte Guthaben aufgebraucht ist. Dem Energieanbieter müssen sie allerdings ausdrücklich mitteilen, dass sie so vorgehen.

„Das sollten Sie zur Beweissicherung am besten schriftlich mit Nachweis tun, also etwa per Einschreiben. Die Verbraucherzentrale kann Sie bei der Formulierung des Schreibens unterstützen“, sagt Claudia Kreft.

Abschläge sollten nach Guthaben sinken

Ist das Guthaben in überzahlten Abschlägen begründet, müssten zukünftige Abschlagszahlungen entsprechend geringer ausfallen. Denn Abschläge sind vom Energieanbieter entsprechend dem tatsächlichen Verbrauch des letzten Abrechnungszeitraums zu berechnen.

„Bietet der Energieanbieter dies nicht von sich aus an, sollten Sie den Abschlag selbst neu berechnen und eine nachträgliche Anpassung fordern. Mit dem Abschlags-Rechner der Verbraucherzentrale finden Sie heraus, wie hoch Ihr neuer Abschlag sein sollte“, rät die Expertin.

Bei Bonus-Tarifen besonders genau prüfen

Wer sich für einen Bonus-Tarif entschieden hat, sollte die Jahresrechnung besonders gründlich überprüfen. Selbst wenn die Bedingungen für den Bonus erfüllt sind, zahlen einige Anbieter nur, wenn sie dazu aufgefordert werden.

Manche Rechnungen im Zusammenhang mit Boni sind intransparent. So werden zum Beispiel Beträge für den Bonus gutgeschrieben und wieder abgezogen. „Prüfen Sie deshalb, ob der Bonusbetrag richtig berechnet wurde und auch tatsächlich auf Ihrem Bankkonto eingegangen ist“, sagt Claudia Kreft.

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