Mit dem Jahresbeginn trat die EU-weite Getrenntsammlungspflicht für Altkleider in Kraft. Diese Regelung hat bei vielen Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis zu Verunsicherungen hinsichtlich der Entsorgung von Alttextilien geführt. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Altenburger Landes gibt daher wichtige Hinweise, was in Altkleidercontainer gehört und was nicht.
In Deutschland werden bereits seit Jahrzehnten Altkleider über Altkleidercontainer separat gesammelt und verwertet. Die Getrenntsammlungspflicht der EU wird somit bundesweit schon lange erfüllt. Für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich daher nichts Wesentliches.
Gemeinnützige und gewerbliche Sammler haben flächendeckend in den Städten und Gemeinden des Landkreises Altkleidercontainer aufgestellt. Leider werden viele Container jedoch falsch befüllt oder vermüllt, was zu hohen Kosten für die Sammler führt. Diese Problematik, gepaart mit einem schwierigen Marktumfeld, hat dazu geführt, dass immer mehr Container entfernt wurden und weiterhin entfernt werden.
Die getrennte Sammlung von Textilabfällen ist ein wichtiger Schritt zur Ressourcenschonung und zur Reduzierung von Abfall. Jeder kann aktiv zum Umweltschutz beitragen, indem nur die Dinge eingeworfen werden, die auf dem Annahmespektrum des jeweiligen Containers aufgeführt sind. Alternativen zur Entsorgung sind beispielsweise Kindersachenbörsen, Second-Hand-Läden oder das Verschenken an Freunde, Verwandte und Bekannte.
Was gehört in den Altkleidercontainer?
Das gehört NICHT in den Altkleidercontainer, sondern in den Hausmüll:
Ab Mitte Juni 2025 werden auf allen Recyclinghöfen des Landkreises Altenburger Land zusätzliche Alttextilcontainer bereitgestellt. Um Fehlbefüllungen zu vermeiden, werden die Mitarbeiter regelmäßige Kontrollen durchführen.
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