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Tipps gegen Einfrieren von Abfallgefäßen |

(Foto: Ronny Franke)

Tipps gegen Einfrieren von Abfallgefäßen

Ratgeber Pressemitteilungen
08.11.2025, 11:31 Uhr
Von: Franziska Ducklaus, Öffentlichkeitsarbeit Landratsamt Altenburger Land
Praktische Ratschläge zur Abfallentsorgung im Winter | So bleibt der Bio- und Restmüll frei von Festfrieren

In der kalten Jahreszeit kann es passieren, dass der Inhalt von Biotonnen und Restmülltonnen festfriert. Dadurch können diese Gefäße nicht vollständig entleert werden. Der Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Altenburg gibt praktische Tipps, um dies zu vermeiden.

Biotonnen

  • Zeitungspapier verwenden: Legen Sie eine Schicht geknotetes Zeitungspapier in die Biotonne, bevor Sie sie befüllen.
     
  • Nasse Bioabfälle vermeiden: Lassen Sie nasse Bioabfälle vorher abtropfen und wickeln Sie diese in reichlich Zeitungspapier oder nutzen Sie Papiertüten.
     
  • Laub vorsichtig entsorgen: Laub friert schnell fest; bringen Sie es lieber zu Recyclinghöfen oder Kompostieranlagen.
     
  • Abfall nicht eindrücken: Vermeiden Sie das Einklemmen oder Eintampfen des Bioabfalls.
     
  • Lösen des Abfalls: Wenn nötig, lösen Sie den Bioabfall vorsichtig von der Tonneninnenwand mit einem geeigneten Werkzeug.
     
  • Frei im Freien aufstellen: Stellen Sie die Biotonnen möglichst auch außerhalb der Leerungstage im Freien auf. Tonne in warmen Räumen frieren schneller fest.
     

Restmülltonnen

  • Keine nassen Abfälle einfüllen: Lassen Sie nasse Abfälle abtropfen, um das Festfrieren zu vermeiden.
     
  • Müllbeutel verwenden: Nutzen Sie handelsübliche Müllbeutel und binden Sie diese gut vor dem Einwerfen.
     
  • Abfälle nicht pressen: Vermeiden Sie es, Abfälle in die Restmülltonne zu pressen oder zu stampfen.
     
  • Lösen des Abfalls: Verwenden Sie ein geeignetes Werkzeug, um den Abfall vorsichtig von der Tonneninnenwand zu lösen.
     

Die Abfallbehälter werden beim Kippen automatisch so gerüttelt, dass sie nicht bersten, aber dennoch vollständig geleert werden können. Wenn Behälter nicht vollständig geleert werden, liegt das häufig an nassem oder eingepresstem Inhalt, der das Festfrieren verursacht hat. Der Landkreis und die Müllwerker können in solchen Fällen nicht verantwortlich gemacht werden, und es besteht kein Anspruch auf Gebührenermäßigung oder Schadenersatz.

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