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Klinikum 2

Fördermittel für Flüchtlingsberatung

Zeitgeschehen
21.11.2022, 13:44 Uhr
Von: Jörg Reuter, Öffentlichkeitsarbeit Landratsamt Altenburger Land
Landratsamt ruft freie Träger auf Projekte einzureichen

Der Landkreis Altenburger Land plant, die Beratung und Betreuung für anerkannte Flüchtlinge weiter zu unterstützen.
Beabsichtigt ist, vorbehaltlich der Fortführung des Landesfördermittelprogramms „Sozialberatungsrichtlinie“ im Jahr 2023, die daraus zur Verfügung gestellten Gelder an freie Träger weiterzuleiten. Noch bis zum 4. Dezember können Anträge mit geeigneten Projekten eingereicht werden. Unterlagen und weitere Informationen können per Email beim Integrationsmanager des Landkreises (andreas.strahlendorf@altenburgerland.de) angefordert werden.

Entsprechend der Vorgaben aus diesem Jahr, geht die Kreisverwaltung davon aus, dass auch 2023 Ausgaben für Fachpersonal (inklusive Schulungsausgaben) sowie Sach- und Verwaltungsausgaben zur sozialen Betreuung und Beratung von anerkannten Flüchtlingen förderfähig sind. Speziell zählen unter anderem anfallende Ausgaben für Dolmetscherleistungen oder Honorare dazu. Nicht zuwendungsfähig werden voraussichtlich Investitionen sein. Ziel der Förderung ist die Bereitstellung einer qualifizierten migrationsspezifischen sozialen Beratung und Betreuung für anerkannte Flüchtlinge im gesamten Landkreis.

Der Projektzeitraum läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023, derzeit liegen jedoch von Seiten des Freistaates Thüringen noch keine konkreten Angaben vor. Das Landratsamt des Altenburger Landes geht aber davon aus, dass im kommenden Jahr wieder 100 Prozent der Kosten übernommen werden können.
Dem Altenburger Land standen in diesem Jahr dafür etwa 260.000 Euro zur Verfügung.

 

 

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