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Vertrag des Generalintendanten Kay Kuntze bleibt bis 2033 bestehen | Kay Kuntze

Kay Kuntze (Foto: Ronny Ristok)

Vertrag des Generalintendanten Kay Kuntze bleibt bis 2033 bestehen

Zeitgeschehen Pressemitteilungen
05.08.2025, 15:13 Uhr
Von: Stadtverwaltung Altenburg
Kay Kuntze bleibt an der Spitze des Theaters Altenburg-Gera bis 2033

In mehreren Berichten lokaler Medien wurde der Vertrag des Generalintendanten des Theaters Altenburg-Gera, Kay Kuntze, thematisiert. Anlass für die Berichterstattung war der Wunsch von mehr als einem Viertel der Altenburger Stadtratsmitglieder, außerhalb des regulären Turnus eine Stadtratssitzung einzuberufen, in der das Vertragsverhältnis des Generalintendanten auf der Tagesordnung stehen sollte. Die für den 28. Juli anberaumte Sitzung konnte jedoch wegen fehlender Beschlussfähigkeit nicht stattfinden, da zahlreiche Stadtratsmitglieder aufgrund der Ferien- und Urlaubszeit an der Teilnahme gehindert waren. Entsprechende Entschuldigungen lagen, mit einer Ausnahme, vor. Bereits in der Vorabstimmung des Oberbürgermeisters mit den Vertretern der im Stadtrat der Stadt Altenburg vertretenen Fraktionen zur Thematik am 3. Juli 2025 wurde offenkundig, dass viele Stadtratsmitglieder an einer Sitzung in der Ferienzeit nicht teilnehmen können. In der Folge bleibt das bestehende Vertragsverhältnis mit dem Generalintendanten unangetastet; Kay Kuntze steht bis zum 31. Juli 2033 an der Spitze des renommierten Fünf-Sparten-Theaters.
 

Vorgeschichte

Am 25. Juni 2025 fand in Gera eine nichtöffentliche Sitzung des dortigen Stadtrates statt, in der ein Beschluss zum Vertrag mit Kay Kuntze gefasst wurde. Die Stadt Altenburg erhielt am 30. Juni 2025 schriftlich Kenntnis von diesem Beschluss, da der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung, der Geraer Oberbürgermeister Kurt Dannenberg, zu einer außerordentlichen Sitzung der Gesellschafterversammlung des Theaters einlud und über die Entscheidung des Geraer Stadtrates informierte. Die Gesellschafterversammlung wurde für den 4. Juli 2025 anberaumt.

Da zwischen dem Zugang der Einladung und dem Sitzungstermin keine Sitzung des Stadtrates der Stadt Altenburg einberufen werden konnte, lud Altenburgs Oberbürgermeister André Neumann die Vorsitzenden der Fraktionen am 3. Juli 2025 in sein Büro ein, um die Möglichkeit einer Eilentscheidung in dieser Gesellschafterversammlung zu besprechen. In diesem Gespräch erklärten drei Fraktionen, dass sie einer Eilentscheidung nicht zustimmen würden. Aus diesem Grund gab der Oberbürgermeister in der Gesellschafterversammlung am 4. Juli 2025 seine Stimme, wie regulär üblich, unter Gremienvorbehalt ab. Er orientierte sich dabei an der vorher gewonnenen Erkenntnis, dass sich eine Mehrheit der Fraktionen für eine Fortführung des Vertrages mit Kay Kuntze ausgesprochen hatte.

Aufgrund der Stimmabgabe unter Gremienvorbehalt musste zeitnah eine Stadtratssitzung einberufen werden. Unabhängig davon beantragte mehr als ein Viertel der Mitglieder des Stadtrates die Einberufung einer Stadtratssitzung zur Behandlung der Personalie. Durch die Antragsteller wurde keine Dringlichkeit gesehen, die Voraussetzung für eine mögliche Verkürzung der Ladungsfrist gewesen wäre. Die Prüfung durch die Verwaltung bestätigte diese Sicht.

Im Rahmen der zwingend der Stadtratssitzung vorausgehenden Sitzung des Hauptausschusses am 16. Juli 2025 wurde der Termin der Sondersitzung des Stadtrates auf den 28. Juli 2025 einvernehmlich (CDU-, AfD-, pro Altenburg-, DIE LINKE-Fraktion als stimmberechtigte Mitglieder sowie Vertreter der SPD- und Stadtforum-Fraktion als Gäste) festgelegt.
 

Hintergrund

Die Theater Altenburg Gera gGmbH wird in gemeinsamer Trägerschaft durch die Stadt Gera, den Landkreis Altenburger Land und die Stadt Altenburg geführt. Entscheidungen über die Geschäftsführung – einschließlich des Intendanten – bedürfen einer Mehrheit von 75 Prozent der Stimmen der Gesellschafter (Stadt Gera 60 Prozent, Stadt Altenburg 20 Prozent, Landkreis Altenburger Land 20 Prozent). Eine einseitige Entscheidung eines Gesellschafters ist daher nicht ausreichend, um eine Personalentscheidung durchzusetzen.

Der maßgebliche Vertrag mit Kay Kuntze, der eine Sonderkündigungsklausel beinhaltet, wurde bereits im Jahr 2022 mit einer regulären Laufzeit bis 2033 geschlossen und unter anderem durch den Stadtrat der Stadt Altenburg bestätigt. Insofern hätte jede Fraktion zu jeder regulären Stadtratssitzung einen entsprechenden Antrag zur Vertragsbeendigung stellen können. Der regulär bis zum 31. Juli 2033 laufende Vertrag sieht die Möglichkeit eines vorzeitigen Vertragsendes zum 31. Juli 2027 vor, wenn eine Kündigung bis spätestens 31. Juli 2025 erfolgt wäre. Kündigungsgründe wurden von keiner Seite vorgebracht.

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