Anzeige
Klinikum 3
Anfrage  zur Lichtverschmutzung bzw. Beleuchtungssatzung | Die Linke Altenburger Land

Die Linke Altenburger Land (Foto: Ronny Franke)

Anfrage zur Lichtverschmutzung bzw. Beleuchtungssatzung

Politik
04.03.2023, 14:31 Uhr
Von: Fraktion Die Linke
Der Wechsel zwischen Tag und Nacht, hell und dunkel, ist der natürliche Rhythmusgeber unserer Umwelt. 

Alles in der Natur, ob Tier, Insekt, Pflanze oder Mensch ist darauf eingestellt und auch angewiesen. Licht ist unser natürlicher Zeitgeber und steuert fast alle lebenswichtigen Prozesse, wie Schlaf- und Wachphasen, Zellreparatur und Zellregeneration.

Unsere Nächte werden auf Grund des Einsatzes künstlicher Lichtquellen heller und heller. Zudem nimmt durch neue Leuchtmittel wie LEDs der Anteil an blauen und kaltweißen Licht zu, welches noch intensiver den natürlichen Biorhythmus der Natur stört. Die Folgen für die Umwelt können gravierend sein. Neben der Störung der Nachtruhe bei tagaktiven Lebewesen und Menschen kann künstliches Licht vor allem einen immensen Einfluss auf das Verhalten und den Lebensraum von nachtaktiven Lebewesen und Insekten haben. Auch Pflanzen werden in ihrem natürlichen Vegetationsrhythmus gestört. So können zum Beispiel angestrahlte Bäume, durch das zusätzliche Licht, zu früh blühen oder zu spät ihr Laub abwerfen und so Frostschäden erleiden.

Zu viel und vor allem falsch gerichtetes, schlecht gesteuertes Licht in kalten Lichtfarben führt zu einer Aufhellung des Nachthimmels. Eine optimierte Abstrahlung des Lichtes auf Wege und Straßen, weniger unnötige Beleuchtung von Werbetafeln und nächtlichen Schaufenstern sowie die Dimmung von vorhandener Beleuchtung kann schon einen erheblichen Beitrag zum Naturschutz leisten. Die öffentliche Sicherheit wäre dennoch nicht beeinträchtigt. Nicht zuletzt würde dies zu erheblichen Einsparungen von Strom und damit Energiekosten führen.

Mit der Neueinführung des §41a des Bundesnaturschutzgesetzes sind Tiere und Pflanzen vor nachteiligen Auswirkungen von Beleuchtungen zu schützen. Dies betrifft insofern nicht nur Straßen- und Wegebeleuchtungen sondern explizit auch Werbeanlagen und Grundstücksbeleuchtungen. Ebenso sind vorhandene bauliche Anlagen umzurüsten. Eine kommunale “Beleuchtungssatzung” oder auch Richtlinie wäre zur Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes sicherlich hilfreich. Andere Gemeinden und Städte, so zum Beispiel Jena, haben bereits einen solchen Schritt getan.

Die Fraktion Die Linke stellt daher folgende Anfragen an die Stadtverwaltung:

  1. Wurde bei der teilweise schon vorgenommenen Umrüstung bestehender kommunaler Beleuchtungsanlagen schon an eine entsprechende umweltschonende Beleuchtung bzw. Lichtquelle gedacht? Sind vor allem der Abstrahlwinkel und die Farbtemperatur des Lichtes entsprechend des Naturschutzes ausgeführt?
     
  2. Gibt es bereits Vorarbeiten oder Vorüberlegungen zu einer eigenen kommunalen “Beleuchtungssatzung”?
     
  3. Was muss, kann und darf in einer solchen Satzung geregelt werden, um die Lichtverschmutzung in der Stadt einzudämmen?

Kommentare

CAPTCHA CAPTCHA
ALTENBURGER LAND AKTUELL +++ Die Theatertipps vom 19. bis 21. April 2024 in Gera und Altenburg +++ Altenburg: Bauarbeiten in der Altenburger Geschwister-Scholl-Straße verlängern sich +++ Niederlage zum Saisonabschluss, aber Klassenerhalt für Altenburger Handballerinnen scheint sicher +++ Altenburg tritt der Initiative „Weltoffenes Thüringen“ bei +++ Ein Altenburger Frühjahrsklassiker: der 11. Sparkassen Crosslauf +++