Ob eine angebliche Erstattung von der Krankenkasse, Post vom Inkassobüro oder vermeintliche Schnäppchen im Internet: Gerade in der Vorweihnachtszeit häufen sich Betrugsversuche. Kriminelle nutzen die Hektik vor den Feiertagen und die Kauflaune vieler Menschen gezielt aus, um an Geld oder persönliche Daten zu kommen. Die Verbraucherzentrale Thüringen nennt aktuelle Beispiele und gibt Tipps, wie man sich davor schützt.
Phishing im Namen der Krankenkasse
Es scheint wie ein unerwarteter Geldsegen vor dem Fest: Unter dem Logo der Krankenkasse AOK wird eine angebliche Rückerstattung von mehreren Hundert Euro angekündigt. Leider könne das Geld wegen technischer Probleme gerade nicht überwiesen werden. Als Alternative bietet der Absender der E-Mail eine „Kreditkarten-Rückerstattung“ an. Man müsse nur dem angegebenen Link folgen.
„Das ist eine klassische Phishing-Mail“, warnt Juliane Manhardt, Finanzberaterin bei der Verbraucherzentrale Thüringen. „Wer dem Link folgt, landet auf einer gefälschten Seite und gibt dort sensible Daten preis.“ Ihr Rat: „Klicken Sie nicht auf Links, öffnen Sie keine Anhänge und antworten Sie nicht auf solche E-Mails, wenn Sie den Absender nicht einwandfrei identifizieren können.“
Im vorliegenden Fall ist die Nachricht anhand der E-Mail-Adresse des Absenders als Fälschung zu erkennen. „Aber auch diese Angaben lassen sich fälschen. Wer sich unsicher ist, sollte sich direkt beim Anbieter erkundigen, und zwar über die offizielle Website, keinesfalls über die Kontaktdaten in der verdächtigen E-Mail“, betont Manhardt.
Falsches Inkasso-Büro baut Drohkulisse auf
„Letzte Mahnung – Ankündigung Zwangsvollstreckung droht“: Schon die Betreffzeile des Schreibens von „CR Inkasso Management“ lässt aufhorchen. Das angebliche Inkasso-Unternehmen aus Düsseldorf behauptet, offene Forderungen aus Lottoverträgen einzutreiben. Die Hauptforderung liegt bei über 700 Euro – doch das Schreiben lockt mit einem „Vergleichsangebot“: Wer schnell zahlt, kommt mit 295 Euro davon.
Besonders in der Vorweihnachtszeit seien viele Menschen anfällig für solche Schreiben, weiß Kristin Fernschild, Juristin bei der Verbraucherzentrale Thüringen: „Man hat den Kopf mit anderen Dingen voll und ist schneller bereit zu zahlen, auch um den Hausfrieden nicht zu stören.“
Doch ein Blick ins Rechtsdienstleistungsregister des Bundesamtes für Justiz zeigt: „Das Unternehmen ist dort nicht registriert und darf daher überhaupt keine Forderungen geltend machen. Außerdem soll das geforderte Geld nach Spanien überwiesen werden – ein klares Warnsignal“, so die Verbraucherschützerin.
Weitere Hinweise auf einen Betrugsversuch: Das angeblich in Düsseldorf sitzende Unternehmen gibt eine Telefonnummer mit britischer Vorwahl sowie eine GMail-Adresse als Kontaktdaten an.
„Lassen Sie sich von dem aufgebauten Zeitdruck nicht verunsichern. Prüfen Sie in Ruhe, ob die Forderung berechtigt ist, zum Beispiel mit dem kostenlosen Inkasso-Check der Verbraucherzentrale“, rät Fernschild.
Fakeshops locken zur Schnäppchenjagd
Rund um Aktionstage wie Black Friday oder Cyber Monday boomen auch betrügerische Onlineshops. Die Seiten sehen seriös aus, locken mit großen Rabatten, liefern aber keine Ware oder nur minderwertige Produkte zu überhöhten Preisen. Viele dieser Fakeshops werben gezielt über soziale Netzwerke.
Um die oft täuschend echt gestalteten Shops zu entlarven, bietet die Verbraucherzentrale den Fakeshop-Finder an. Das Online-Tool erkennt unseriöse Webshops in Sekundenschnelle und warnt in Ampelfarben. Neu: Der Fakeshop-Finder scannt nun auch Werbeanzeigen auf Facebook und Instagram anhand typischer Schlüsselbegriffe, die häufig in Fakeshop-Kampagnen eingesetzt werden.
Die Verbraucherzentrale Thüringen hilft, unberechtigte Forderungen abzuwehren. Ein Beratungstermin kann unter www.vzth.de/termin-buchen oder unter Telefon 0361 555 140 gebucht werden.
Kommentare