Anzeige
Klinikum 2
Wenn das Haus zur Last wird | Verbraucherzentral Thüringen

Verbraucherzentral Thüringen (Foto: Ronny Franke)

Wenn das Haus zur Last wird

Ratgeber Pressemitteilungen
22.11.2025, 10:37 Uhr
Von: Verbraucherzentrale Thüringen e.V.
Was Teilverkaufsmodelle im Alter wirklich bedeuten – und welche Alternativen es gibt

Auch im Ruhestand in den vertrauten vier Wänden wohnen – das ist der Wunsch vieler Menschen. Doch auch wenn die Immobilie abbezahlt ist, übersteigen die laufenden Kosten im Alter nicht selten die Rente. Eine scheinbar einfache Lösung bieten Anbieter sogenannter Teilverkaufsmodelle. Doch was auf den ersten Blick wie ein cleverer Ausweg wirkt, kann schnell zur Kostenfalle werden.

„Wer im Rentenalter in der eigenen Immobilie lebt, steht häufig vor finanziellen Herausforderungen“, sagt Andreas Behn, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Thüringen. „Gleichzeitig sind klassische Bankdarlehen bei sinkendem Einkommen oft schwer zu bekommen.“

Um dennoch nötige Investitionen zu ermöglichen, erscheint ein Teilverkauf der Immobilie zunächst attraktiv. Anbieter werben mit schnellen Auszahlungen, lebenslangem Wohnrecht und der Aussicht, weiterhin von möglichen Wertsteigerungen zu profitieren. Doch so unkompliziert, wie es klingt, ist es in der Praxis selten.
 

Der Haken am Teilverkauf

Beim Teilverkauf veräußert man meist 20 bis 50 Prozent des Hauses oder der Wohnung an ein Unternehmen – und zahlt ab sofort ein sogenanntes Nutzungsentgelt auf den verkauften Anteil. Zwar verbleibt ein Anteil der Immobilie im Eigentum der Verkäufer:innen, doch die Vertragsbedingungen sind komplex und oft schwer durchschaubar.

„Die scheinbare Sicherheit täuscht“, warnt Finanzexperte Behn. „Zwar behalten die Teilverkäufer:innen ein Wohnrecht und die Option auf Rückkauf, doch die Verträge bergen viele Risiken.“

Zu den Risiken zählen unter anderem:

  • Hohe monatliche Kosten: Das Nutzungsentgelt ist nicht zu unterschätzen und steigt mit dem Immobilienwert.
  • Teure Endabrechnungen: Beim späteren Gesamtverkauf können zusätzliche Gebühren und Gewinnbeteiligungen anfallen.
  • Wertverlustrisiko: Sinkt der Immobilienwert, tragen allein die Verbraucher:innen das Risiko – nicht der Käufer.
  • Unsicherheiten im Ernstfall: Gerät das Unternehmen in Insolvenz oder kommt es zu Zahlungsausfällen, droht im schlimmsten Fall der Verlust der Immobilie.

„Der Markt ist bislang nicht reguliert. Es fehlt an klaren gesetzlichen Vorgaben, die Verbraucher:innen schützen“, so Behn.
 

Alternativen zum Teilverkauf prüfen

Bevor man sich für einen Teilverkauf entscheidet, sollte man unbedingt Alternativen prüfen. Dazu zählen:

  • Die Immobilien-Leibrente: Die Immobilie wird verkauft, im Gegenzug erhält man eine lebenslange monatliche Zahlung.
  • Rückmietmodelle (Sale & Lease Back): Nach dem Verkauf bleibt man als Mieter:in in der Immobilie.
  • Immobilienkredite für Senior:innen: Eigentümer:innen nehmen einen Kredit ohne laufende Tilgung auf, der oft erst bei Verkauf oder Erbfall rückzahlbar ist.

„Welche Lösung am besten passt, hängt stark von der persönlichen Lebenssituation ab“, betont Behn. „Deshalb ist es wichtig, verschiedene Modelle sorgfältig zu prüfen und sich unabhängig beraten zu lassen.“

Weitere Informationen bietet die Verbraucherzentrale unter: verbraucherzentrale.de/immobilienrente.

Kommentare

CAPTCHA CAPTCHA
ALTENBURGER LAND AKTUELL +++ Schmöllner Weihnachtsmarkt vom 10. bis 14. Dezember 2025 +++ Start der jährlichen Kampagne „handle-jetzt“ in Thüringen +++ Bühne frei fürs Wochenende – Die Theater-Tipps vom 21. bis 23. November +++ „NSU-Monologe“ – Theateraufführung mit anschließender Podiumsdiskussion +++ Verkehrsregelungen während des Weihnachtsmarktes 2025 in Altenburg +++