Auch im Ruhestand in den vertrauten vier Wänden wohnen – das ist der Wunsch vieler Menschen. Doch auch wenn die Immobilie abbezahlt ist, übersteigen die laufenden Kosten im Alter nicht selten die Rente. Eine scheinbar einfache Lösung bieten Anbieter sogenannter Teilverkaufsmodelle. Doch was auf den ersten Blick wie ein cleverer Ausweg wirkt, kann schnell zur Kostenfalle werden.
„Wer im Rentenalter in der eigenen Immobilie lebt, steht häufig vor finanziellen Herausforderungen“, sagt Andreas Behn, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Thüringen. „Gleichzeitig sind klassische Bankdarlehen bei sinkendem Einkommen oft schwer zu bekommen.“
Um dennoch nötige Investitionen zu ermöglichen, erscheint ein Teilverkauf der Immobilie zunächst attraktiv. Anbieter werben mit schnellen Auszahlungen, lebenslangem Wohnrecht und der Aussicht, weiterhin von möglichen Wertsteigerungen zu profitieren. Doch so unkompliziert, wie es klingt, ist es in der Praxis selten.
Der Haken am Teilverkauf
Beim Teilverkauf veräußert man meist 20 bis 50 Prozent des Hauses oder der Wohnung an ein Unternehmen – und zahlt ab sofort ein sogenanntes Nutzungsentgelt auf den verkauften Anteil. Zwar verbleibt ein Anteil der Immobilie im Eigentum der Verkäufer:innen, doch die Vertragsbedingungen sind komplex und oft schwer durchschaubar.
„Die scheinbare Sicherheit täuscht“, warnt Finanzexperte Behn. „Zwar behalten die Teilverkäufer:innen ein Wohnrecht und die Option auf Rückkauf, doch die Verträge bergen viele Risiken.“
Zu den Risiken zählen unter anderem:
„Der Markt ist bislang nicht reguliert. Es fehlt an klaren gesetzlichen Vorgaben, die Verbraucher:innen schützen“, so Behn.
Alternativen zum Teilverkauf prüfen
Bevor man sich für einen Teilverkauf entscheidet, sollte man unbedingt Alternativen prüfen. Dazu zählen:
„Welche Lösung am besten passt, hängt stark von der persönlichen Lebenssituation ab“, betont Behn. „Deshalb ist es wichtig, verschiedene Modelle sorgfältig zu prüfen und sich unabhängig beraten zu lassen.“
Weitere Informationen bietet die Verbraucherzentrale unter: verbraucherzentrale.de/immobilienrente.
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