Der Thüringer Landtag hat eine Korrektur der Grundsteuerreform beschlossen. Das von CDU, BSW und SPD eingebrachte Gesetz zur Einführung einer Landesgrundsteuer erhielt im Parlament eine Mehrheit. Damit werden die Bürgerinnen und Bürger im Altenburger Land ab 2027 spürbar entlastet, informiert der Landtagsabgeordnete Christoph Zippel.
„Die Reform der Reform war notwendig, um offensichtliche Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Das Grundsteuermodell der früheren Ampel-Regierung hat zu teils massiven Ungleichbehandlungen zwischen Wohn- und Geschäftsgrundstücken geführt. Diese Schieflage haben wir nun korrigiert“, erklärt Zippel.
Die frühere Anpassung der Grundsteuer durch die Bundesregierung hatte zur Folge, dass viele Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer plötzlich deutlich höhere Bescheide erhielten, während Geschäftsgrundstücke oft weniger zahlen mussten. Zippel: „Für viele Familien war der Gang zum Briefkasten ein Schockmoment. Hier schaffen wir jetzt Abhilfe – denn Wohnen ist kein Luxusgut, sondern ein Grundrecht.“
Das Ziel der neuen Landesgrundsteuer ist es, die Aufkommensneutralität zu sichern und zugleich eine gerechte Verteilung der Steuerlasten zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken zu erreichen. Konkret wird die Steuermesszahl für Wohngrundstücke von 0,31 Promille auf 0,23 Promille abgesenkt. Gleichzeitig steigt der Wert bei Nichtwohngrundstücken von 0,34 auf 0,59 Promille.
„Damit schaffen wir eine Entlastung von rund 26 Prozent beim Wohnen –das kommt den Menschen im Altenburger Land direkt zugute“, so der Abgeordnete. „Ich bin froh, dass das Parlament – trotz der gemeinsamen Ablehnung von AfD und Linke im Haushaltsausschuss – die Notwendigkeit dieser Korrektur erkannt hat. Mit dieser Entscheidung sorgen wir für mehr Gerechtigkeit und Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger.“
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