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pro Altenburg zur Haushaltssituation im Altenburger Land | pro Altenburg

pro Altenburg (Foto: Ronny Franke)

pro Altenburg zur Haushaltssituation im Altenburger Land

Politik
03.11.2025, 13:57 Uhr
Von: Peter Müller Fraktionsvorsitzender
Klarstellung zur Haushaltssituation im Altenburger Land

In der Osterländer Volkszeitung vom Wochenende wurde berichtet, dass Landrat Uwe Melzer (CDU) angekündigt hat, für das Haushaltsjahr 2026 keinen Haushaltsentwurf vorzulegen, um auf die dramatische Finanzlage des Landkreises hinzuweisen.

Diese Ankündigung hat erhebliche politische und rechtliche Tragweite – und sie darf so nicht unwidersprochen bleiben.

Es ist nachvollziehbar, dass die stark steigende Kreisumlage die Städte und Gemeinden im Altenburger Land an die Grenze ihrer finanziellen Belastbarkeit bringt.

Die strukturelle Unterfinanzierung durch Land und Bund ist real und gefährdet die Handlungsfähigkeit der Kommunen.

Trotzdem bleibt der Landrat gesetzlich verpflichtet, eine Haushaltssatzung mit Haushaltsplan vorzulegen (§ 56 ThürKO).

Es ist Aufgabe des Kreistages, diesen Entwurf zu beraten, zu verändern oder abzulehnen – nicht des Landrats, auf die Vorlage vollständig zu verzichten.

Ein solches Vorgehen macht den Landkreis handlungsunfähig und widerspricht geltendem Recht.

Das ist kein legitimer Protest, sondern kann als Dienstvergehen gewertet werden.

Für uns als Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker der Stadt Altenburg ist es zudem entscheidend, die tatsächliche Höhe und Berechnungsgrundlage der Kreisumlage nachvollziehen zu können.

Zwar ist der Oberbürgermeister als Vertreter der Stadt Altenburg Mitglied des Kreistages, die Mitglieder des Stadtrates erhalten jedoch Informationen nur über die öffentlichen Beschlussvorlagen und Beratungsunterlagen.

Ohne einen eingebrachten Haushaltsentwurf bleibt diese Transparenz aus – und damit auch die Grundlage für eine sachgerechte kommunale Planung.

Vor diesem Hintergrund hat die Fraktion pro ALTENBURG im Altenburger Stadtrat eine Anfrage an die Stadtverwaltung gestellt, um zu klären, welche finanziellen Auswirkungen eine Kreisumlagenerhöhung, wie sie im Zeitungsbericht skizziert wurde, auf den städtischen Haushalt und die freiwilligen Leistungen der Stadt hätte.

Diese Bewertung kann aber nur erfolgen, wenn der Landkreis seinen Haushalt offenlegt und die relevanten Zahlen zur Verfügung stehen.

Es darf nicht sein, dass Presse und Kommunen auf mündliche Aussagen angewiesen sind, ohne die Haushaltszahlen schwarz auf weiß zu sehen.

Haushaltsklarheit, Transparenz und Öffentlichkeit sind Grundvoraussetzungen demokratischer Finanzpolitik.

Brandbriefe allein reichen nicht.
Ein ehrlicher, offengelegter Haushalt – auch mit Defizit – ist der erste Schritt, um die strukturelle Unterfinanzierung sichtbar zu machen und politische Lösungen einzufordern, anstatt die Handlungsfähigkeit der kommunalen Ebene weiter zu gefährden.

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