Die zuständigen Behörden haben einen Fördermittelbescheid über rund 197.000 Euro für die Durchführung entsprechender Probennahmen an der Talsperre Windischleuba erhalten.
Eine zwingende Voraussetzung für die eigentlichen Arbeiten war die Abstimmung mit dem Eigentümer der Talsperre. Des Weiteren mussten vergaberechtliche Regelungen beachtet und verschiedene Genehmigungen im Vorfeld eingeholt werden.
Da es sich bei der Talsperre Windischleuba um ein Vogelschutzgebiet handelt, das unter europäisches Naturschutzrecht fällt, sind Bohrungen nur außerhalb des Brutzeitraums zulässig. Die Probeentnahmen konnten schließlich im Herbst 2025 durchgeführt und abgeschlossen werden.
Die Bürgerinitiative Talsperre Windischleuba wurde im Vorfeld über das Probenprogramm informiert. Die entnommenen Bodenproben werden nun auf ein umfangreiches Schadstoffspektrum in einem dafür zugelassenen Labor untersucht.
Die Ergebnisse dieser Untersuchungen fließen in die vom beauftragten Sachverständigenbüro zu erstellende Gefährdungspotentialanalyse der Talsperre Windischleuba ein.
„Bei der datenbasierten Beurteilung der Gefährdungssituation ist höchste Sorgfalt geboten. Es ist uns sehr wichtig, Spekulationen und Mutmaßungen mit Sachlichkeit entgegenzutreten. Über die Ergebnisse der Gefährdungspotentialanalyse wird die Öffentlichkeit selbstverständlich informiert,“ erklärt Birgit Seiler, Leiterin des Fachdienstes Natur- und Umweltschutz.
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