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Illegale Feuerwerkskörper und Leichtsinn führen jedes Jahr zu schweren Verletzungen |

(Foto: meineresterampe auf Pixabay)

Illegale Feuerwerkskörper und Leichtsinn führen jedes Jahr zu schweren Verletzungen

Ratgeber Pressemitteilungen Kunst, Kultur & Freizeit Gesundheit
28.12.2023, 10:30 Uhr
Von: TÜV Thüringen – Mit Sicherheit in guten Händen!
Jedes Jahr gehören vermeidbare Unfälle und Verletzungen so sicher zu Silvester wie das Feuerwerk am Himmel.

Auf das eigene Silvesterfeuerwerk mit Böllern und Raketen wollen viele allen gesundheitlichen Bedenken zum Trotz nicht verzichten. Neben der unmittelbaren Verletzungsgefahr ist auch die durch das Feuerwerk verursachte Feinstaubbelastung nicht zu unterschätzen. Und so wird auch diese Silvesternacht für so manchen mit einem unerwarteten Aufenthalt im Krankenhaus enden. Jedes Jahr gehören Knalltraumata, Brandwunden und Verletzungen der Hände und Augen zu den unschönen Begleiterscheinungen, weil Feiernde die Gefahren beim Umgang mit Feuerwerkskörpern unterschätzen. Der TÜV Thüringen warnt vor allem vor illegalen Feuerwerkskörpern und dem Wiederanzünden von Blindgängern.

Viele Freizeitpyrotechniker freuen sich auch in diesem Jahr wieder auf das selbstgezündete Silvesterfeuerwerk und wollen es richtig krachen lassen. Ob Böller, Kanonenschläge, Raketen oder Bengalisches Feuer, in der Silvesternacht werden Jahr für Jahr unzählige Feuerwerkskörper entzündet – und das oft auch durch Jugendliche oder Kinder. Was viele nicht wissen: Feuerwerkskörper der Kategorie 2 unterliegen dem Sprengstoffgesetz und dürfen nur von Personen ab 18 Jahren entzündet werden. Eltern sollten daher ein waches Auge auf ihre jüngeren Sprösslinge haben, denn bei einem Schadenfall haften Eltern für ihre Kinder. Auch der Erwerb dieser Böller ist ausschließlich Erwachsenen vorbehalten.

Unsachgemäßer Umgang und Leichtsinn, nicht selten begünstigt durch vorangegangenen Alkohol-Konsum, führen leider immer wieder zu schweren Brandverletzungen, Knalltraumata oder irreparablen Augenverletzungen beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Außerdem entstehen Jahr für Jahr erhebliche Sachschäden bei Wohnungs- und Fahrzeugbränden. Böller und Raketen besitzen eine nicht zu unterschätzende Sprengkraft: Sie erzeugen Temperaturen von bis zu 1.000 Grad Celsius und Schalldruckpegel bis 150 Dezibel. Die menschliche Schmerzgrenze liegt zwischen 120 und 140 Dezibel.

Was viele nicht wissen: In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände per Gesetz verboten. Das bezieht sich auch auf Fachwerkhäuser, was in vielen Thüringer Innenstädten einem Feuerwerksverbot gleichkommt. Dieses kann durch die Ordnungsämter aus Brandschutz- oder Sicherheitsgründen zusätzlich für bestimmte Bereiche ausgesprochen werden. Klasse-2-Feuerwerkskörper dürfen in der Regel nur am 31.Dezember ab 0 Uhr und am Neujahrstag bis 24 Uhr gezündet werden und müssen mit einer Identifikationsnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) gekennzeichnet sein. Diese setzt sich aus der Abkürzung „BAM-“, „F2-“ für Feuerwerkskörper der Klasse 2 und anschließend einer mehrstelligen Nummer zusammen. Eine Einfuhr ausländischer Feuerwerkskörper nach Deutschland ist für Privatpersonen untersagt und erfüllt aus gutem Grund den Straftatbestand: Knallkörper aus anderen Ländern entsprechen im Zweifel nicht den europäischen Prüfnormen und sind nicht durch die BAM für den deutschen Markt freigegeben. Gerade durch diese illegalen Feuerwerkskörper werden jedes Jahr schwere Unfälle verursacht.

Auf gar keinen Fall sollten Feuerwerkskörper selbst gebastelt werden. Hier besteht extreme Brand- oder gar Explosionsgefahr. Auch Blindgänger dürfen niemals erneut gezündet werden, denn im Extremfall explodiert der Böller ohne Zündverzögerung. Raketen sollten immer nur senkrecht aus sicheren Startvorrichtungen abgefeuert werden, etwa aus einer leeren Flasche im Getränkekasten.

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